Krisenfall: Bauernhöfe und Lebensmittelbetriebe beschlagnahmen!

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Für den Fall einer Versorgungkrise sollen Behörden Bauernhöfe und Lebensmittelbetriebe beschlagnahmen können. In Betracht kommen Krieg, Stromausfall, Pandemie oder ein Terroranschlag mit Freisetzung radioaktiver Strahlung. Wirksamstes Mittel zur Vorsorge ist die „Vorratshaltung durch die Privathaushalte“.
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Auch wenn eine solche Krise unwahrscheinlich ist, sie kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Die Bundesregierung regelt die Versorgung der Bürger mit Lebensmitteln im Falle einer schweren Krise neu. „Eine Versorgungskrise ist ein Szenario, in dem bis zu 80 Millionen Menschen über den freien Markt keinen Zugang zu Lebensmitteln mehr haben und daher hoheitlich versorgt werden müssen“, heißt es in einem vom Agrarministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.

Eine solche Krise sei zwar unwahrscheinlich, sie könne aber nicht vollständig ausgeschlossen werden: In Betracht kämen eine kriegerische Auseinandersetzung, ein großflächiger Stromausfall, eine Pandemie oder ein Terroranschlag mit großflächiger Freisetzung radioaktiver Strahlung.

Extremwetterlagen, technische Störungen, Naturkatastrophen oder die Freisetzung von Gefahrstoffen dürften dagegen nach Einschätzung der Experten nicht zu einer Versorgungskrise führen. „Derartige Ereignisse konnten seit Bestehen der Bundesrepublik stets mit den Mitteln des Katastrophenschutzes bewältigt werden“, heißt es dazu in dem Entwurf, der derzeit in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien ist und auch vom Bundesrat genehmigt werden muss.
Vorgaben aus der Nachkriegszeit

Der Entwurf enthält wie bisher Ermächtigungen, mit denen die Regierung Regeln zur Produktion und Zuteilung von Lebensmitteln erlassen kann. Neu sind Befugnisse, die den Behörden im Notfall die Beschlagnahmung von Bauernhöfen und anderen Lebensmittelbetrieben ermöglichen sollen.

Die Regierung kommt mit der Neuregelung Forderungen des Bundesrechnungshofes nach. Dessen Prüfer hatten 2011 gerügt, dass die in ihren Ursprüngen noch aus der Nachkriegszeit stammenden Vorgaben zum Umgang mit einer Versorgungskrise Schwachstellen enthielten.

Der Rechnungshof mahnte unter anderem die Erarbeitung aktueller Krisenszenarien an. Außerdem plädierten die Prüfer dafür, ein Gesamtkonzept mit einheitlichen Regelungen für militärische und zivile Krisenfälle zu erlassen. Bisher existieren zwei separate Gesetze.
Staatliche Vorratshaltung wird überprüft

Zudem soll die staatliche Bevorratung von Lebensmitteln überprüft und neu geordnet werden. Auch dies war eine Forderung des Bundesrechnungshofes. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist bisher einerseits zuständig für die sogenannte Zivile Notfallreserve aus Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch, die in einer Krise vor allem in Ballungsräumen bei der Versorgung der Menschen mit mindestens einer täglichen Mahlzeit helfen soll.

Außerdem verwaltet die Anstalt die Bundesreserve Getreide mit Weizen, Roggen und Hafer, die in der Nähe von Mühlen gelagert wird. So soll im Krisenfall die Versorgung mit Mehl und Brot aufrechterhalten werden.

Wirksamstes Mittel zur Vorsorge sei allerdings die „Vorratshaltung durch die Privathaushalte“, heißt es in dem Entwurf. Empfehlungen zur privaten Vorratshaltung sind auch seit Langem Teil des Zivilschutzkonzeptes, dessen Neufassung Bundesinnenminister Thomas de Maizière kürzlich vorstellte. Quelle: Welt.de

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