Währungsreform wie war das nochmal?

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An einem Wochenende: Die Bevölkerung wurde am 18. Juni 1948 durch den Rundfunk und über Aushänge über die anstehende Währungsreform und den Ablauf informiert. Der 18. Juni war ein Freitag. Die Umstellung erfolgte somit an einem Wochenende. Dies würde diesmal anders aussehen, Rundfunk, Fernsehen und Internet gab es in der Form noch nicht.
Der Währungsumtausch Währungsreform vollzog sich in fünf Etappen:

Ab 21. Juni 1948 wurde die DM alleingültiges Zahlungsmittel.
Bevölkerung, Wirtschaft und öffentliche Hand erhielten eine Sofortausstattung
Das bare Altgeld (RM, Rentenmark, Marknoten der alliierten Militärbehörden) musste auf ein Konto eingezahlt werden.

Der Anspruch auf Umstellung der gesamten Reichsmarkkonten musste geltend gemacht werden.
Prüfung und Umstellung der Reichsmarkkonten auf DM.
Das neue Geldvolumen lag in den Monaten nach der Währungsreform bei etwa 13 Mrd. DM (M3, Bar- und Buchgeld).

Mit dem Stichtag der Währungsreform erloschen alle alten Zahlungsmittel außer dem Kleingeld bis 1 RM, das zu einem Zehntel seines Nennwertes vorerst noch gültig blieb; gleiches galt für Briefmarken. Die Zeit bis zur allgemeinen Umstellung wurde überbrückt durch die Sofortausstattung der Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichen Hand mit Deutscher Mark.

Jeder natürlichen Person wurde in zwei Schritten sofort – im Normalfall am 20. Juni – ein „Kopfgeld“ von 40,- DM und einen Monat später 20,- DM bar ausgezahlt. Bei der späteren Umwandlung der Reichsmark wurden diese 60 DM angerechnet.

Unternehmen, Personenvereinigungen, Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe erhielten auf Antrag bei ihrer „Abwicklungsbank“ einen „Geschäftsbetrag“ von 60 DM je Arbeitnehmer als „Vorgriff“ auf die „späteren Ansprüche aus dem Umtausch von Altgeld“.

Die Erstausstattung der öffentlichen Hand erfolgte für die Länder und kommunalen Gebietskörperschaften durch die Landeszentralbanken, für die Bahn- und Postverwaltungen durch die Bank Deutscher Länder. Der Bund existierte noch nicht. Die Länder und kommunalen Gebietskörperschaften erhielten eine durchschnittliche Monatsisteinnahme, die Bahn- und Postverwaltungen die Hälfte einer durchschnittlichen Monatsisteinnahme (Berechnungszeitraum jeweils vom 1. Oktober 1947 bis 31. März 1948).

Den Geschäftsbanken wurden von den Landeszentralbanken vorläufig 1 % ihrer Reichsbankverbindlichkeiten aus Kundenkonten gutgeschrieben (1. DVO zum WG, § 8).

Für die Umstellung galt:

abgeschlossene Verbindlichkeiten wurden mit einem Kurs 10 Reichsmark (RM) zu 1 DM (10:1) umgestellt;
laufende Verbindlichkeiten wie Löhne und Mieten im Kurs 1:1;

Bargeld und letztlich auch Sparguthaben wurden zum Kurs 100 RM zu 6,50 DM umgetauscht.
Schuldverschreibungen, Hypotheken und sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten wurden im Verhältnis 10:1 umgestellt. Die Prämienreserven der privaten Versicherungen und die Bausparguthaben der Bausparkassen wurden ebenfalls im Verhältnis 10:1 umgestellt, die laufenden Beiträge dagegen blieben im Verhältnis 1:1 bestehen. Verbindlichkeiten des Reichs und gleichgestellte Verbindlichkeiten wurden nicht umgestellt, erloschen jedoch noch nicht.

Wie wird es diesmal geregelt?

3 Kommentare on "Währungsreform wie war das nochmal?"

  • „Wie wird es diesmal geregelt?“…

    Es wird davon gesprochen, daß es mögl. Weise 25-30 % sein wird…ohne Garantie.

    D.h.: 100 € gegen 25-30 …was auch immer
    .

  • wäre ja der Hammer!! Und 1:1 die laufenden Beiträge wie Mieten und Strom, Wasser und Abwasser,Müll ?
    wahauu

    da wird die Kuh nicht mehr gemolken sondern geschlachtet

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